LRS-Konzept

LRS - Definitionsversuch

Die Begriffe Leserechtschreibschwäche, -störung, -schwierigkeiten, Dyslexie und Legasthenie werden in der Literatur nicht einheitlich verwendet. Eine Lese-Rechtschreibstörung gemäß des ICD10 der WHO wird von Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologen oder Diplompädagogen diagnosti­ziert. Für diese Diagnostik ist u.a. ein Intelligenztest notwendig, den die Grundschul­lehrkräfte nicht durchführen. Die Schule hat jedoch gemäß des LRS-Erlasses die Aufgabe, besondere Schwierig­keiten beim Schriftspracherwerb bzw. –gebrauch selbst festzustellen, das Bedin­gungsgefüge zu analysieren, und eine individuelle Förderung anzubieten. In Einzel­fällen kann es notwendig sein, den Rat des schulpsychologischen Dienstes einzu­holen, sowie bei Hinweisen die Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit durch Fach­ärzte zu empfehlen, um organisch bedingte Beeinträchtigungen auszuschließen.

 

Neben den allgemeinen Fördermaßnahmen im Rahmen der Stundentafel sind auch zusätzliche Fördermaßnahmen durchgängig in den Klassen 1-4 durchzuführen.

  • Diese richten sich in den Klassen 1 und 2 an Kinder, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen für das Lesen- und Schreiben lernen verfügen und die die grundlegenden Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen.
  • In den Klassen 3 und 4 ist eine zusätzliche Förderung für die Schüler notwendig, deren Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen. (Vergl. LRS-Erlass, 1991)
  • Die LRS-Fördergruppen sollten gemäß des Erlasses eine Gruppengröße von 6 bis 10 Schülern nicht überschreiten.

Die Deutschlehrkraft beantragt in diesen Fällen in Rücksprache mit der Klassenkon­fe­renz die Einrichtung einer zusätzlichen LRS-Förderung bei der Schulleitung. Die Eltern werden von der Klassenleitung über die geplante Fördermaßnahme informiert.

Nachteilsausgleich

Grundsätzlich gelten für die Schüler und Schülerinnen mit Lese- ­Rechtschreibschwierigkeiten die allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und –beurteilung. In besonderen Fällen kann ein Nachteilsaus­gleich gewährt werden, durch beispielsweise

  • Verlängerung der Arbeitszeit
  • Veränderung einer Aufgabenstellung
  • Hilfe zur Texterfassung z.B. durch Vorlesen
  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Computer

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Erteilung von Schutzmaßnah­men notwendig sein:

  • keine Einbeziehung der Rechtschreibleistungen bei Leistungsbewertungen/Klassenarbeiten
  • zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen bei Zeugnisnoten im Fach Deutsch
  • Keine Benotung der Teilbereiche Lesen und/ oder Rechtschreiben im Zeugnis für Klasse 3 und 4 (Runderlass vom 18.06.2012); (BASS 14-01 Nr.1)

Diese Maßnahmen erfolgen durch die Klassenlehrerin in Absprache mit der Schulleitung und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.

Bei Verzicht auf die Benotung in den Teilbereichen Lesen und/ oder Rechtschreiben muss die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden. Es ist keine ärztliche Bescheinigung/Attest einer Leserechtschreibschwäche notwendig. Die Teil­nahme an einer zusätzlichen Lese- und Rechtschreibförderung kann als Zeugnis­bemerkung aufgenommen werden.

Diagnostik an der GGS Amern

Die LRS-Förderung erfolgt auf der Basis von verschiedenen Lese- und Rechtschreib­tests. Im Bereich Rechtschreiben kann eine Analyse der Rechtschreibleistungen durch

  • Diagnosediktate von Sommer-Stumpenhorst erfolgen (QualitativeAnalyse)
  • die Hamburger Schreibprobe (HSP) mit Onlineauswertung (Mitte und Ende des Schuljahres möglich) (Quantitative Analyse)

Verbindliche Vereinbarung: Der HSP-Test wird Mitte und Ende der Klasse 1 sowie Mitte der Klasse 2 mit allen Kindern im Klassenverband durchgeführt.

Weitere HSP-Testungen werden bedarfsweise zur Diagnostik oder Feststellung von Lernfortschritten bei Kindern mit Schwierigkeiten im Bereich Rechtschreiben eingesetzt.

 

Im Bereich Lesen kann die Leseleistung über

  • den Stolperwörtertest (verbindlich im Klassenverband ab Klasse 2)
  • sowie das Salzburger-Lesescreening (SLS)
  • oder den ELFE-Test (bei Bedarf in der LRS Fördergruppe)

ermittelt werden.

Inhalt der Förderung

  • Im LRS-Förderkurs erhalten die Kinder je nach förderdiagnostischem Einstufungs­test ein individuell zugeschnittenes Materialpaket entsprechend der Rechtschreib­leiter vom Finken-Verlag.
  • Zusätzlich zu dem Materialpaket der Rechtschreibleiter stehen die Materialien des Sommer-Stumpenhorst-Programms (Abschreibtexte, Wörterlisten...) zur Verfügung sowie Kopiervorlagen mit dem jeweiligen Übungsschwerpunkt.
  • Des Weiteren ist die Anschaffung des computerbasierten Übungsprogramms GUT 1 und 2 geplant.
  • Jeder Lehrkraft steht darüber hinaus das online Diagnose-Programm Deutsch des Schroedel-Verlags zur Verfügung. Hier kann ein zusätzliches Übungspaket für den Förderunterricht in der Klasse oder als Übungsmaterial für zu Hause zusammengestellt werden.
  • Auch das Programm „Antolin“ wird sowohl in der Schule als auch im häuslichen Bereich genutzt.