Zurückstellung vom Schulbesuch

Eine Zurückstellung um ein Jahr ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.

 

Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

 

Die Erziehungsberechtigten stellen dazu einen schriftlichen Antrag, in dem sie ihr Anliegen bei der Schulleitung begründen und zusätzliche Unterlagen, wie ärztliche Gutachten, die die Notwendigkeit einer Zurückstellung aufzeigen, mit einreichen.

 


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