Es ist damit zu rechnen, dass aufgrund der sehr ansteckenden Omikron-Variante immer häufiger Klassen-Pooltest positiv ausfallen könnten. Um großer Verunsicherung vorzubeugen, sehen Sie hier ein Schaubild dazu, wie das Labor bei der Auswertung vorgeht und Sie über die Zwischenergebnisse informiert.
Kinder ab dem 5. Lebensjahr können nun ja auch eine Coronaschutzimpfung bekommen. Sicher ist dies für Sie als Eltern eine schwierige Entscheidung. Vielleicht hilft Ihnen das Informationsmaterial
des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema "Kinderimpfung". bei Ihrer Entscheidung.
Mit dem 4. EB vom 17.11.2021 habe ich Sie bereits über die Änderungen informiert. Die Lollitests werden wie gewohnt 2 x wöchtenlich durchgeführt. Neu ist jedoch, dass jedes Kind zusätzlich zur Probe für den Pooltest eine individuelle Lolli-Probe abgibt. Das bedeutet im Falle eines positiven Klassenpools, dass Sie am nächsten Morgen keine Einzelprobe mehr abgeben müssen, da die Labore die Einzelproben ja schon vorliegen haben! Für die Umstellung auf das neue Testverfahren haben wir für alle am Lolli-Testverfahren teilnehmenden Kinder eine einmalige Registrierung beim Labor vorgenommen. Sie müssen also hierfür nichts mehr unternehmen.
Am Mittwoch, den 22. Dezember wird eine zeitgleiche Testung aller Kinder (Volltestung) stattfinden, sodass am Donnerstag, den 23. Dezember, also am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien, bei Bedarf nur noch Einzeltestungen zur Auflösung eines positiven Pools durchgeführt werden müssen.
Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Kollegen,
die folgenden Regeln und Maßnahmen dienen zu unserer aller Schutz um einen geregelten Schulbetrieb während der Corona-Pandemie zu ermöglichen. Sie schützen die Kinder, sie schützen Sie als Eltern
zu Hause und uns Lehrer und Mitarbeiter in der Schule. Nur wenn sich alle konsequent daran halten und gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir den Unterricht für die Kinder vor Ort
realisieren.
Sollte ein Kind auch nach deutlichen Ermahnungen wiederholt gegen diese Regeln verstoßen, werden wir das Kind vom Unterricht ausschließen und unverzüglich abholen lassen.
Bitte besprechen Sie deshalb vor Schulbeginn mit Ihrem Kind die Regeln. Dies geschieht auch zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihres Kindes!
Ich danke für Ihr Verständnis.
gez. P. Ihl, Schulleitung