Vorzeitige Einschulung

Alle Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Sie können vorzeitig eingeschult werden.

 

Dazu müssen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen, in dem sie ihr Anliegen begründen.

 

Auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens und der Schulfähigkeitsüberprüfung entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.

 


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